Hallo Freunde, ich suche jemanden der eine Abfrage im Polizeicomputer für mich erledigen kann um rauszufinden, ob ein Haftbefehl oder sonstige Dinge gegen eine Person vorliegen Früher konnte das mal der User patukuraz der ist aber wie vom Erdboden verschluckt Freue mich über jegliche Nachrichten Danke
Kenne da jemanden, der jemanden kennt
Ja klar Möchtest du mir gleich noch deinen (oder jene dieser «Person») Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum und aktuelle Wohnadresse preisgeben? Leite es dann an meinem Kollegen weiter, welcher fürs LKA 4 (Abteilung Organisierte Kriminalität) arbeitet. Er gibt dir liebend gerne vollumfängliche Auskunft; frisch aus der INPOL Datenbank. Freundliche Grüsse
Ich habe mir eine ernsthafte Auskunft gewünscht. Der genannte User hatte damals auf dem alten crimemarket wirklich diesen Service angeboten.
Beste Möglichkeit ist es, dir nen Anwalt zu suchen und dann über ihn eine Akteneinsicht beantragen lässt (was natürlich bevollmächtigt werden muss) von der Staatsanwaltschaft und fertig. Lg, Scorpion.
Hier lesen ja die Cops sowieso mit, vllt haste ja Glück und ein Azubi will sich was dazuverdienen
mit eine SE-Call klappt es vill
Wie kann ich denn Akteneinsicht beantragen wenn ich nichtmal weiss ob es eine Akte gibt? Das kann doch so nicht funktionieren, oder?
Natürlich kannst du Akteneinsicht beantragen, obgleich du dir nicht sicher bist, ob die Akten überhaupt existieren. Das Problem wären hier die mangelnden Informationen aber solange du ein berechtigtes Interesse daran hast, wäre es nicht ganz möglich. Ohne die Kenntnisse über ein Strafverfahren ist es schwierig, um da nachzufragen. Deinen Antrag musst du schriftlich bei der jeweiligen Staatsanwaltschaft einreichen. Du musst jedoch beachten, dass dein Antrag an die richtige Staatsanwaltschaft ergeht, welche möglicherweise gegen dich ermittelt, zumal nicht jede STA dasselbe Strafverfahren gegen dich am laufen hat. Beispiel : Du reichst ein Gesuch um Akteneinsicht ein bei der Staatsanwaltschaft Berlin und das auch nur, weil du in Berlin wohnhaft seist. Diese geben dir als Auskunft bekannt, dass derzeit keine Akten in jeglichen Angelegenheiten gegen dich existieren. Aber zeitgleich führt die Staatsanwaltschaft München II ein Strafverfahren gegen dich, was du jedoch nicht ahnen kannst und vermutlich auch nie bei denen nachfragen wirst. Dieses Szenario ist leider realistisch. Das liegt halt einfach an der dezentralen Struktur der deutschen Justiz und der Notwendigkeit um die zuständige Behörde zu erkennen. Um so einen Fall zu minimieren wäre es vielleicht sinnvoller, um sich direkt an jegliche Generalstaatsanwaltschaften der Bundesländer zu wenden.
Diesen Patukuraz gabs nie vallah gelogen hahah
Absoluter Bullshit (((; Die sagen es dir ebend nicht so einfach, welche Märchenbücher hast du gelesen? Erzähl kein quatsch Mehmet, deine Talahon Gedanken kannst du dir sparen.
Akteneinsicht ohne Anklage? Zeig dich am besten direkt selbst an. Kontaktier einen Anwalt, nur der wird das fuer dich in Erfahrung bringen können.
Der Polizist darf die Abfrage zum Haftbefehl nur in Anwesenheit des zu prüfenden machen. Da im Falle eines Haftbefehls die Person sofort festgenommen werden muss. Vergiss deine Suche hier also am besten und schau im privaten Umfeld, da hast du bessere Chancen.
Kompletter Müll was du von dir gibst.
Hast du jemanden gefunden?
Wird abgelehnt, da es den Untersuchungszweck gefährdet, allerdings wäre das dann die indirekte Bestätigung. Die StA muss im Ermittlungsverfahren keine Akteneinsicht geben, wenn es den Untersuchungszweck gefährdet, Ausnahme: der Mandant sitzt in UHaft