⚠️Neue Regeln bei Überweisungen Mehr Bilder anzeigen ⚠️ ACHTUNG FILLER

Fraud
von 168 · 13 Beiträge
OP · 2025-10-09 07:00 8 #67311

Wie Ihr sicher schon mitbekommen habt gibt es aktuelle Neuerungen im Zahlungsverkehr mit Auswirkungen auf uns Filler und/oder Bankdropsteller . IBAN-Namensabgleich wird Pflicht (Verification of Payee, „VoP“) – kostenlos. Vor jeder SEPA-Überweisung (Standard & Echtzeit) prüft die Bank, ob Empfängername zur IBAN passt. Wichtig ist ab sofort wirklich Samename zu fillen damit wir möglichst lange etwas von den Bankdrops haben. Es wird schwieriger werden Ausländernamen zu verwenden, weil dahingehend einfach das Vertrauenspotantiel beim Vic geringer ist. Wir als Filler sollten einer Verpflichtung nachgehen wirklich sauber zu fillen um die Zusammenarbeit mit unseren BD Stellern lange aufreicht zuerhalten.

· 2025-10-09 11:17 5 #67347

Hintergrund​ Unter PSD2 war es so, dass Banken Zahlungen im Wesentlichen anhand von IBAN und ggf. BIC ausgeführt haben. Fehlerquelle : Wenn Name und IBAN nicht übereinstimmen, konnte das Geld trotzdem auf ein falsches Konto fließen. Mit PSD3 bzw. dem neuen Payment Services Regulation (PSR) ist der Empfängerabgleich ("Confirmation of Payee") verpflichtend für Banken in der EU. Ziel: Verifizierung, dass die angegebene IBAN zur angegebenen Empfängerbezeichnung passt , bevor die Überweisung ausgelöst wird. Technischer Ablauf des Empfängerabgleichs​ Der Prozess wird typischerweise so aussehen (ähnlich wie bereits in UK mit „Confirmation of Payee“): Zahlungsinitiierung durch den Kunden Kunde gibt Überweisung im Onlinebanking oder über einen Drittanbieter (TPP) ein: IBAN + Empfängername. Anfrage an die Empfängerbank Die Bank des Zahlers (Debitorbank) sendet eine API-Anfrage (in Echtzeit) an die Bank des Empfängers (Kreditorbank). Anfrage enthält: IBAN des Empfängers Übermittelter Name des Empfängers (oft normalized, z. B. ohne Sonderzeichen, Groß-/Kleinschreibung vereinheitlicht) Prüfung durch die Empfängerbank Die Empfängerbank sucht im eigenen Kundenstamm / Core Banking System den Kontoinhaber der IBAN. Sie vergleicht den offiziellen Kontoinhabernamen mit dem übermittelten Namen. Matching-Mechanismus: Exakte Übereinstimmung Nahe Übereinstimmung (Fuzzy-Matching, z. B. Tippfehler, abgekürzte Namen) Keine Übereinstimmung Antwort zurück an die Zahlerbank Über eine standardisierte API-Response (z. B. REST/JSON, künftig evtl. über das von der EU spezifizierte API-Framework): Match (Name und IBAN passen zusammen) Close Match (ähnlich, Kunde soll bestätigen) No Match (stimmt nicht, Warnung oder Abbruch) Kundeninformation & Entscheidung Die Zahlerbank zeigt dem Kunden vor Auslösung der Zahlung das Ergebnis an: „Name stimmt mit IBAN überein“ „Ähnlicher Name gefunden – bitte prüfen“ „Name stimmt nicht mit IBAN überein“ Kunde entscheidet: Zahlung abbrechen oder bewusst fortsetzen. Ausführung oder Abbruch der Überweisung Nur nach Bestätigung durch den Kunden wird die Überweisung im SEPA-System (EBA Clearing, TIPS, etc.) weitergeleitet. Technische Schnittstellen​ Standardisierung erfolgt durch EPC (European Payments Council) , ähnlich wie bei SEPA-APIs. Typisch: REST APIs mit OAuth2/OpenID Connect zur Authentifizierung. Kommunikation erfolgt in Echtzeit (<1 Sekunde Reaktionszeit). Datenformate: JSON, evtl. XML für Legacy-Systeme. Besondere Herausforderungen​ Datenschutz (GDPR): Empfängerbank darf nur ein „Ja/Nein/Ähnlich“-Ergebnis liefern, nicht den echten Namen zurückgeben. Fuzzy-Matching: Einheitliche Algorithmen sind schwer, Banken müssen aber vergleichbare Logik nutzen (Levenshtein-Distanz, Abkürzungstabellen etc.). Last & Performance: Hohe Anzahl von Anfragen bei Massenzahlungen → muss hoch performant sein. Interoperabilität: Alle Banken in der EU müssen kompatible APIs bereitstellen. Kurz gesagt: Der Empfängerabgleich unter PSD3 funktioniert über eine standardisierte Echtzeit-API zwischen Zahler- und Empfängerbank. Die Zahlerbank sendet Name + IBAN, die Empfängerbank prüft in ihren Stammdaten, gibt ein Match-Ergebnis zurück, und der Zahler entscheidet dann, ob er die Zahlung trotzdem ausführt. Mit richtigen SE wird Anyname immer noch möglich sein, der Vic muss nur die Warnung ignorieren und die Zahlung dennoch anweisen. Die Bank wird aus der Haftung genommen.

· 2025-10-09 11:34 #67353

Das ist richtig mit den entsprechenden SE wirds möglich sein aber ich denke das Afs wird erstmal anziehen - same name filler werde für den Moment entlastet während anyname filler etwas unter Druck stehen.

· 2025-10-09 16:41 #67441

Weiß man schon ob das für Kredite auch gilt? Weil die werden von Banken automatisch intern ausgeführt.

· 2025-10-09 16:56 #67446

Guter Patch.

· 2025-10-09 18:21 #67460

imho gilt das nur fuer SEPA CT / ICT Zahlungen, also bei internen Buchungen oder bei anderen Systemen (SWIFT) kann jede Institution selber entscheiden wie abgellichen wird.

· 2025-10-09 19:25 #67476

Okay testen wir

· 2025-10-12 17:06 236574 #68094

Es gibt auch eine Webseite, wo man die VoP durchführen kann: www.iban-verification-of-payee.com ​

· 2025-10-12 20:31 #68157

Von Bank A zu Bank B geht nicht, keine chance. Intern ist was anderes.

· 2025-10-14 08:27 #68463

Also habe gestern mal eine Payment über 500 € Testweise auf 100% abweischenden Namen geschickt, kam Instant an....

· 2025-10-14 16:23 #68571

mit umsetzung vom empfängerabgleich wurde auch echtzeit für alle überweisungen aktiviert. auch ich habe bereits die erfahrung gemacht, trotz abweichender name, dass der vic schickt. einfach nur se und fertig.

· 2025-10-14 16:25 236574 #68572

Bei enger Bindung z.b Anlage definitiv machbar.

· 2026-01-02 07:30 #86287

Nun ist das Gesetz schon einige Wochen in Kraft und ich muss sagen, wenn man saubere Namen hat, ist es kein Problem. Aber es gehen denoch fast alle Pays durch wenn der Vic den falschen Namen akzeptiert.