Der österreichische Verfassunsgerichtshof hat den Bundestrojaner (und auch die KFZ-Überwachung des Überwachungspakets) für unverhältnismäßig und somit verfassungswidrig erklärt.
Der österreichische Verfassunsgerichtshof hat den Bundestrojaner (und auch die KFZ-Überwachung des Überwachungspakets) für unverhältnismäßig und somit verfassungswidrig erklärt.