Steht tatsächlich nur das ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft, dann wirds vermutlich so oder so als Beschuldigter sein. Es gab keine Vorladung einfach nur das ich innerhalb 2 Wochen Stellung nehmen kann
Steht tatsächlich nur das ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft, dann wirds vermutlich so oder so als Beschuldigter sein. Es gab keine Vorladung einfach nur das ich innerhalb 2 Wochen Stellung nehmen kann
Moin! Mal so gefragt: Wenn man einen Brief bezüglich eines Ermittlungsverfahrens bekommt, und es geht um Handel mit BtMG, aber es erfolgte keine Hausdurchsuchung oder Beschlagnahmung von Geräten – wie ernst könnte diese Situation sein? Vermutlich wurde ein Bekannter nennen wir ihn D. meines Kollegen L. festgenommen, und L wird die o.g. Straftat vorgeworfen, die über 1,5 Jahre zurückliegt. Ich denke mal die Kommunikation lief über Chats (aber vermutlich WA oder SMS) wodurch ein Handel vermutet worden ist was laut aussagen von L nicht über einem halben KG Grünzeug liegt. D hat aufjedenfall eine Hausdurchsuchung gehabt da er selber aktiv produziert und auch verkauft (hat). Es folgte auch keine Vorladung etc. sondern eben nur eine Mitteilung über o.G verfahren.