Leute, lasst uns mal realistisch über Proton und den angeblich "sicheren Hafen" Schweiz reden, denn der rechtliche Rahmen dort bietet keinen absoluten Schutz vor Strafverfolgung. Das Hauptproblem ist das Schweizer Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF), das auch Anbieter wie Proton dazu verpflichtet, bei strafrechtlichen Ermittlungen mit den Behörden zu kooperieren. Zwar sind die Inhalte eurer E-Mails durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sicher, aber das gilt eben nicht für die anfallenden Metadaten. Im Klartext bedeutet das, dass Proton gesetzlich gezwungen ist, Daten wie die bei der Registrierung verwendete IP-Adresse oder Login-Zeitpunkte an die Strafverfolgungsbehörden herauszugeben, sobald ein Verfahren läuft. Dafür ist oft nicht einmal ein komplizierter Gerichtsbeschluss nötig; eine Anordnung der Staatsanwaltschaft reicht in der Regel aus, um diese Bestandsdaten abzufragen. Wer sich also ohne Tor oder zusätzliche Verschleierung bei Proton registriert, liefert seine Identität im Ernstfall quasi auf dem Silbertablett, da Datenschutz in der Schweiz genau dort endet, wo die Strafverfolgung beginnt.