Das funktioniert nicht. Die Gläubiger werden über Jahre hinweg weiterhin Anstrengungen unternehmen, um relevante Forderungen gegenüber dem Nachlass des Verstorbenen geltend zu machen. Gläubiger können und werden außerdem mehrfach beim Einwohnermeldeamt oder Standesamt Auskunft einholen, um sich zu abschließend zu vergewissern, dass der Verstorbene tatsächlich der Schuldner ist und es sich nicht um eine Verwechslung oder um schlichten Betrug handelt.